Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages gemäß § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises als Einzelfallentscheidung (Umbau Brunnenstraße 94 für TLLLR)
Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages gemäß § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises als Einzelfallentscheidung (Umbau Brunnenstraße 94 für TLLLR)