Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages auf den Kreisausschuss gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises als Einzelfallentscheidung (Vergabe Winterdienst)
Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages auf den Kreisausschuss gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises als Einzelfallentscheidung (Vergabe Winterdienst)