Sitzung: 18.03.2024 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: KT/BV/593/2024
Haushaltssatzung
des
Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 55 und 57 in Verbindung mit § 114
Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.
Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023
(GVBl. Nr. 6, S. 127), erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 201.122.300
EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 27.214.300 EUR
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für das
Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in
den Erträgen mit 7.227.625 EUR
und
Aufwendungen mit 8.671.036 EUR
und im Vermögensplan in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 1.828.080 EUR
ab.
§
2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Unstrut-Hainich-Kreis nicht
vorgesehen.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich- Kreis nicht vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 5.110.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
werden für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
nicht festgesetzt.
§
4
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht
gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1 ThürFAG als Kreisumlage umzulegen
ist, wird mit einem Umlagesoll von 45.932.400. EUR festgesetzt. Der Umlagesatz
für die Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414 v. H. der Umlagegrundlagen
festgesetzt.
Die Schulumlage nach § 28 ThürFAG wird insgesamt
mit einem Umlagesoll von 8.372.800 EUR für die Gemeinden, die keine Schulträger
sind und nicht einem die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverband
angehören, auf einen Umlagesatz in Höhe von 7,835 v.H. festgesetzt.
Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit
einem Zwölftel ihres Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für
rückständige Beträge bei der Kreisumlage und bei der Schulumlage werden
Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
erhoben.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 27.000.000
EUR festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb
Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht festgesetzt.
§
6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1.
Januar 2024 in Kraft.