Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1

 

Die Entscheidung zur Vergabe der Beförderungsleistungen im Individualverkehr für den Zeitraum August 2024 bis Juli 2028 wird gemäß § 28 Abs.2 der Geschäftsordnung des Kreistages auf den Kreisausschuss übertragen.