Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

 

1.         Der Jugendhilfeausschuss stimmt der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Unstrut-Hainich, Nordhausen und Kyffhäuser mit Wirkung ab 01.07.2024 zu.

 

2.         Die von den Landkreisen Unstrut-Hainich, Nordhausen, Kyffhäuser am 01.01.2003 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit dezentraler Struktur, in Verbindung mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses BV 314-29/04 verliert seine Wirkung zum 30.06.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Schritte zur Beendigung zum 30.06.2024 einzuleiten.

 

3.         Der Jugendhilfeausschuss leitet den Beschluss aufgrund des § 7 ThürKGG und § 2 Abs. 2 AdVermiG an den Kreistag weiter. Dieser möge der Vereinbarung zustimmen und den Landrat zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigen.