Sitzung: 11.12.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: KA/BV/760/2023
Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle - 4884.7892 – Leistungen zur sozialen Teilhabe – Assistenzleistung n. § 113 Abs. 2 Nr.2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX in Höhe bis zu 117.800,00 € wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.