Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle - 4884.7891 – Leistungen zur sozialen Teilhabe – Assistenzleistung n. § 113 Abs. 2 Nr.2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX in Höhe bis zu 150.000,00 € wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.