Sitzung: 11.12.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: KA/BV/759/2023
Der überplanmäßigen Ausgabe
in der Haushaltsstelle - 4884.7891 – Leistungen zur sozialen Teilhabe –
Assistenzleistung n. § 113 Abs. 2 Nr.2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX in Höhe
bis zu 150.000,00 € wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.