Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle - 4882.7890 - Leistungen zur Teilhabe an Bildung SGB IX in Höhe bis zu 121.700,00 € wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.