Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, das im Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehenden Grundstück „Böhntalsweg 17“ in der Gemarkung Mühlhausen, Flur 66, Flurstück 123/1 mit einer Größe von 7.005,00 m² mit aufstehenden Gebäuden, eingetragen im Grundbuch von Mühlhausen, Blatt 12850, Böhntalsweg 17 zum Kaufangebot in Höhe von 401.500,00 € an die Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstr. 1 in 99974 Mühlhausen, zu veräußern.

 

  1. Sämtliche mit den Grundstücksverkäufen in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die anfallenden Grundbuch- und Notarkosten sowie die Grunderwerbssteuer, sind vom Käufer zu tragen.