Sitzung: 13.11.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 3
Vorlage: KT/BV/534/2023
Haushaltssatzung
des
Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 55
und 57 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in der
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. Nr. 6, S. 127), erlässt der Kreistag
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen
und
Ausgaben mit 191.300.200 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen
und
Ausgaben mit 29.295.400 EUR
ab.
Der als Anlage
beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschafts-betrieb
Unstrut-Hainich-Kreis für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er
schließt
im Erfolgsplan in den Erträgen
mit 7.181.054 EUR
und
Aufwendungen mit 7.586.988 EUR
und im
Vermögensplan in den
Einnahmen
und
Ausgaben mit 1.303.887 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den
Unstrut-Hainich-Kreis nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 4.455.000
EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan werden für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb
Unstrut-Hainich-Kreis nicht festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des durch
die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1
ThürFAG als Kreisumlage umzulegen ist, wird mit einem Umlagesoll von 44.972.400
EUR festgesetzt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414
v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Schulumlage
nach § 28 ThürFAG wird insgesamt mit einem Umlagesoll von 5.625.700 EUR für die
Gemeinden, die keine Schulträger sind und nicht einem die Schulträgerschaft
wahrnehmenden Zweckverband angehören, auf einen Umlagesatz in Höhe von 5,363
v.H. festgesetzt.
Die Kreisumlage und
die Schulumlage werden mit einem Zwölftel ihres Jahresbetrages am 25. eines
jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage und bei der
Schulumlage werden Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 27.000.000 EUR festgesetzt.
Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht festgesetzt.
§ 6
Es gilt der in der
Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.