Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Die Verwaltung wird beauftragt in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 11 i. V. mit § 26 (2) des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) die Landeszuschüsse für die Fachberatung in Kindergärten in den Jahren 2024 und 2025 an freie Träger der örtlichen Jugendhilfe zu vergeben. Grundlage der Berechnung ist nach § 27 Absatz 4 ThürKigaG der Stichtag 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres. Auf Antrag der freien Träger von Kindertageseinrichtungen und Vorlage der aktuellen Fachberatungskonzeption des jeweiligen freien Trägers wird für die Kalenderjahre 2024 und 2025 die Fachberatung nach § 11 ThürKigaG durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf diese übertragen.

 

Für die Finanzierung der Fachberatung wird ein Betrag von 27,00 € an die freien Träger gezahlt; 3,00 € pro Kind pro Jahr verbleiben im Zuge der Gesamtverantwortung beim Landkreis. Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des jeweils vorausgehenden Kalenderjahres erfolgt sein.