Sitzung: 25.09.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: JHA/BV/102/2023
Die Verwaltung wird beauftragt in Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben des § 11 i. V. mit § 26 (2) des Thüringer Kindergartengesetzes
(ThürKigaG) die Landeszuschüsse für die Fachberatung in Kindergärten in den
Jahren 2024 und 2025 an freie Träger der örtlichen Jugendhilfe zu vergeben.
Grundlage der Berechnung ist nach § 27
Absatz 4 ThürKigaG der Stichtag 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres. Auf
Antrag der freien Träger von Kindertageseinrichtungen und Vorlage der aktuellen
Fachberatungskonzeption des jeweiligen freien Trägers wird für die
Kalenderjahre 2024 und 2025 die Fachberatung nach § 11 ThürKigaG durch den
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf diese übertragen.
Für die
Finanzierung der Fachberatung wird ein Betrag von 27,00 € an die freien Träger
gezahlt; 3,00 € pro Kind pro Jahr verbleiben im Zuge der Gesamtverantwortung
beim Landkreis. Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des jeweils
vorausgehenden Kalenderjahres erfolgt sein.