Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 5

 

Der Landrat wird gebeten bei der Stellungnahme des Landkreises zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonenverkehr (SPNV) im Freistaat Thüringen für den Zeitraum 2023 – 2027 nachdrücklich darauf zu drängen, dass das SPNV-Angebot zwischen Mittelthüringen und Nordthüringen/Südniedersachsen verdichtet wird und möglichst bald eine Angebotsmehrung im Korridor Erfurt – Leinefelde – Kassel/Göttingen erreicht wird. Dazu gehört auch, dass alle Unterwegsbahnhöfe mindestens stündlich bedient werden.

 

Dabei ist auf folgende Sachveralte und Forderungen hinzuweisen:

 

Um das SPNV-Angebot in Nordthüringen insgesamt zu verbessern, sind Angebotsmehrungen notwendig. Dabei muss die Regionalexpresslinie 1 (RE 1) auf einen Stundentakt verdichtet werden. Linienführung und Leistungsumfang des RE 2 sind beizubehalten.

 

Die Verdichtung des Angebots der Regionalexpresslinie 1 (RE 1) zwischen Erfurt und Göttingen auf einen Stundentakt ist für die Verbesserung der Erreichbarkeit Nordthüringens von herausragender Bedeutung und muss mit der Neuvergabe der Leistungen des bisherigen Neigetechniknetzes Ende 2030 (jetzt „E-Netz Mittelthüringen“) umgesetzt werden. Die bisherige Durchbindung östlich von Erfurt nach Ostthüringen bzw. Südwestsachsen ist als schneller Regionalexpress unbedingt beizubehalten. Da zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Strecke Leinefelde – Gotha elektrifiziert ist, ist der Einsatz batterieelektrischer Triebzüge vorzusehen (nach Streckenelektrifizierung „Umbau“ zu elektrischen Triebzügen).

 

Neben der genannten Streckenelektrifizierung sind weitere Investitionen in den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur der Strecke Leinefelde – Gotha erforderlich:

 

Für eine Verbesserung der Betriebsqualität und Fahrplanstabilität sind auf der Strecke Leinefelde – Gotha in ausgewählten Abschnitten dringend längere zweigleisige Begegnungsabschnitte vorzusehen und auszubauen. Insbesondere nördlich und südlich von Mühlhausen hat ein zweigleisiger Ausbau eine besonders positive Wirkung, um die Fahrplanstabilität zu verbessern. In Mühlhausen werden fahrplanmäßig Zugkreuzungen durchgeführt und heute besteht stets das Risiko, dass sich Verspätungen auf Züge der Gegenrichtung übertragen und entsprechend aufschaukeln.

 

Da aktuell der Bau zweigleisiger Begegnungsabschnitte nicht Gegenstand des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke Leinefelde – Gotha ist, ist dies vom Land einzufordern. Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz plant der Bund bisher lediglich die Streckenelektrifizierung zwischen Leinefelde und Gotha (einschließlich der Verbindungskurve Gotha) sowie den Bau von neuen Kreuzungsbahnhöfen in Silberhausen und Ballstädt.

 

Das Land Thüringen hat die Möglichkeit, für den Bau der zweigleisigen Abschnitte sich der großzügigen Fördermöglichkeiten über das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zu bedienen. Der Bund hat seit 2020 dafür eine deutlich bessere Finanzausstattung geschaffen (derzeit 1,0 Mrd. € und ab 2025 2,0 Mrd. € p. a.). Aus diesem Haushaltstitel ist also die dringend erforderliche ergänzende Infrastruktur für einen verlässlichen Nahverkehr gut finanzierbar. Während andere Bundesländer aktiv die Finanzierung von SPNV-Vorhaben über das GVFG-Bundesprogramm nutzen und zahlreiche Bahnprojekte darüber entwickeln, hat Thüringen bisher lediglich ein einziges Schienenprojekt für das Bundesprogramm angemeldet.

 

Das Land muss endlich die Planungen vorantreiben und entsprechende Anträge beim Bund stellen. Die Planung und Umsetzung dieser Teilmaßnahmen ist sinnvollerweise zeitgleich mit der Streckenelektrifizierung zu veranlassen.

 

Das Land Thüringen hat für den abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau der Strecke Leinefelde – Gotha bisher leider noch keine Voruntersuchungen veranlasst. Aus Sicht des Landkreises müssen sich Bund, Land und DB Netz AG umgehend zum genannten Streckenausbau abstimmen, um die verkehrliche und betriebliche Aufgabenstellung zu definieren. In einem weiteren Schritt muss das Land die Anmeldung für das GVFG-Bundesprogramm veranlassen und so die Finanzierung auf dem Weg bringen.

 

Entscheidend ist, die seitens des Bundes geplante Streckenelektrifizierung mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen für einen besseren SPNV zu synchronisieren, um Planung und letztendlich Bau der Eisenbahninfrastruktur zu bündeln.

 

Ferner ist zu prüfen, ob und wie das SPNV-Angebot auch durch zusätzliche und optimierte Haltepunkte der Regionalbahnen verbessert werden kann – beispielsweise Kirchgandern, Uder, Heiligenstadt II, Westhausen, Horsmar, Reiser etc.