Sitzung: 11.09.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 6
Vorlage: AWB/BV/030/2023
Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 11 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich-Kreis (AWB) und § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung empfiehlt der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb dem Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreis folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der
Jahresabschluss
2022 des AWB (Anlage), der mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.029.252,73 €
und einem Jahresüberschuss in Höhe von 416.526,94 € abschließt, wird
festgestellt.
2. Der
Jahresüberschuss aus der Kostenstelle Betrieb der Umladestation in Höhe von
80.799,01 € ist der Rücklage Betrieb der Umladestation zuzuführen.
3. Der
Jahresüberschuss der Kostenstelle Betrieb gewerblicher Art duale Systeme (BgA
dS) in Höhe von 291.146,06 € ist abzüglich Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag am 15.09.2023 an den Haushalt des Unstrut-Hainich-Kreises
abzuführen.
4. Die Überschüsse
der Kostenstelle Abfallentsorgung in Höhe von 33.757,19 € sowie der
Kostenstelle Gebühreneinzug Umladestation in Höhe von 10.824,68 € sind als
Jahresgewinn für das Jahr 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.