Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 6

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 11 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich-Kreis (AWB) und § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung empfiehlt der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb dem Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreis folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.  Der Jahresabschluss 2022 des AWB (Anlage), der mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.029.252,73 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 416.526,94 € abschließt, wird festgestellt.       

2.  Der Jahresüberschuss aus der Kostenstelle Betrieb der Umladestation in Höhe von 80.799,01 € ist der Rücklage Betrieb der Umladestation zuzuführen.           

3.  Der Jahresüberschuss der Kostenstelle Betrieb gewerblicher Art duale Systeme (BgA dS) in Höhe von 291.146,06 € ist abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag am 15.09.2023 an den Haushalt des Unstrut-Hainich-Kreises abzuführen.

4.  Die Überschüsse der Kostenstelle Abfallentsorgung in Höhe von 33.757,19 € sowie der Kostenstelle Gebühreneinzug Umladestation in Höhe von 10.824,68 € sind als Jahresgewinn für das Jahr 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.