Sitzung: 11.09.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/BV/514/2023
1. Der
Unstrut-Hainich-Kreis beteiligt sich am Anhörungsverfahren zum Thüringer Gesetz
zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 und
Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften.
2. Der Landrat wird
beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht bis zum 15. September dem
Landesverwaltungsamt Weimar als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur
Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den
Landtag einzureichen und in der Stellungnahme die Interessen des Landkreises zu
vertreten, insbesondere die Normierung eines Kompensationsanspruches des UHK in
Form von Ausgleichszahlungen in Höhe der mit der Neugliederung einhergehenden
fiskalen Verluste und eine finanzielle Ausgleichsregelung eingebrachter, aber
nunmehr übergehender Vermögensgegenstände und Abgeltungsregelungen
wertsteigender Aufwendungen für übergegangene Vermögenswerte im Gesetz zu
verlangen.
3. Der Landrat wird im Fall der Verabschiedung des Neugliederungsgesetzes ohne eine gesetzlichen Regelung zur umfassenden Ausgleichszahlung bzw. ohne Berücksichtigung der aufgezeigten Belange des Unstrut-Hainich-Kreises im Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 und Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften legitimiert, bei Erfolgsaussichten Verfassungsbeschwerde wegen Verfassungswidrigkeit nach § 31 ff ThürVerfGHG beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zu erheben, hilfsweise in Verhandlungen zum Abschluss eines Auseinandersetzungsvertrages mit dem Landrat des Landkreis Eichsfeld zu treten, ggf. über das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, soweit das Neugliederungsgesetz die Belange des UHK insoweit berücksichtigt, als dass der Verlust- und Wertausgleich umfassend in einem Auseinandersetzungsvertrag zu regeln ist.