Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 1

 

1. Der Unstrut-Hainich-Kreis beteiligt sich am Anhörungsverfahren zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 und Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften.

 

2. Der Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht bis zum 15. September dem Landesverwaltungsamt Weimar als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag einzureichen und in der Stellungnahme die Interessen des Landkreises zu vertreten, insbesondere die Normierung eines Kompensationsanspruches des UHK in Form von Ausgleichszahlungen in Höhe der mit der Neugliederung einhergehenden fiskalen Verluste und eine finanzielle Ausgleichsregelung eingebrachter, aber nunmehr übergehender Vermögensgegenstände und Abgeltungsregelungen wertsteigender Aufwendungen für übergegangene Vermögenswerte im Gesetz zu verlangen.

 

3. Der Landrat wird im Fall der Verabschiedung des Neugliederungsgesetzes ohne eine gesetzlichen Regelung zur umfassenden Ausgleichszahlung  bzw. ohne  Berücksichtigung der aufgezeigten Belange des Unstrut-Hainich-Kreises im Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 und  Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften  legitimiert, bei Erfolgsaussichten Verfassungsbeschwerde wegen Verfassungswidrigkeit nach § 31 ff ThürVerfGHG beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zu erheben, hilfsweise in Verhandlungen zum Abschluss eines Auseinandersetzungsvertrages mit dem Landrat des Landkreis Eichsfeld zu treten, ggf. über das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, soweit das Neugliederungsgesetz die Belange des UHK insoweit berücksichtigt, als dass der Verlust- und Wertausgleich umfassend in einem Auseinandersetzungsvertrag zu regeln ist.