Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2

 

  1. Der Beschluss des Kreistages vom 21.09.2016, Beschluss-Nr. 184-24/16 zum Verkauf der Turnhalle Damaschkestraße in Mühlhausen wird aufgehoben.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, das im Grundbuch von Mühlhausen Blatt 13571, Gemarkung Mühlhausen, Damaschkestraße, Flur 16, Flurstück 75/15, eingetragene Grundstück mit einer Gesamtgröße von 11.662 m² nebst Gebäude (Turnhalle), zur Versteigerung zum Höchstgebot, mit einem steigerungsfähigen Mindestgebot in Höhe von 125.000,00 €, bei der Sächsische Grundstücksauktionen AG, Hohe Str. 12 in 01069 Dresden, einzuliefern und den Einlieferungsvertrag zu den Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses abzuschließen.

 

  1. Der Landkreis als Veräußerer zahlt kein Entgelt, wenn das Objekt zu einem Betrag von 125.000,00 € veräußert wird. Ein darüber hinaus liegender Mehrerlös bis zu einem Betrag von einschließlich 145.800,00 € wird zwischen Veräußerer und dem Auktionshaus hälftig geteilt (wobei der Anteil des Auktionshauses die Mehrwertsteuer beinhaltet). Übersteigt das Auktionsergebnis den Wert von 145.800,00 € entfällt die hälftige Teilung und der Veräußerer zahlt an das Auktionshaus ein Entgelt in Höhe von 7,14 % (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer) vom Zuschlagspreis. Die Entgeltregelung gilt auch für den Fall der Veräußerung im Rahmen des Nachverkaufs (2 Monate). Wird das Objekt nicht versteigert, entfällt ein Vergütungsanspruch.



Sämtliche mit der Versteigerung in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die anfallenden Beurkundungs- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Ersteher, ausgenommen die Kosten, die für, vom Veräußerer verursachten Genehmigungen, bzw. Vollmachtbestätigungen und ggfs. für seine Vertretungsnachweise anfallen können. Diese Kosten werden vom Veräußerer getragen.