Sitzung: 03.07.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2
Vorlage: KT/BV/501/2023
- Der
Beschluss des Kreistages vom 21.09.2016, Beschluss-Nr. 184-24/16 zum
Verkauf der Turnhalle Damaschkestraße in Mühlhausen wird aufgehoben.
- Der
Landrat wird ermächtigt, das im Grundbuch von Mühlhausen Blatt 13571,
Gemarkung Mühlhausen, Damaschkestraße, Flur 16, Flurstück 75/15,
eingetragene Grundstück mit einer Gesamtgröße von 11.662 m² nebst Gebäude
(Turnhalle), zur Versteigerung zum Höchstgebot, mit einem
steigerungsfähigen Mindestgebot in Höhe von 125.000,00 €, bei der
Sächsische Grundstücksauktionen AG, Hohe Str. 12 in 01069 Dresden,
einzuliefern und den Einlieferungsvertrag zu den Versteigerungsbedingungen
des Auktionshauses abzuschließen.
- Der
Landkreis als Veräußerer zahlt kein Entgelt, wenn das Objekt zu einem
Betrag von 125.000,00 € veräußert wird. Ein darüber hinaus liegender
Mehrerlös bis zu einem Betrag von einschließlich 145.800,00 € wird
zwischen Veräußerer und dem Auktionshaus hälftig geteilt (wobei der Anteil
des Auktionshauses die Mehrwertsteuer beinhaltet). Übersteigt das
Auktionsergebnis den Wert von 145.800,00 € entfällt die hälftige Teilung
und der Veräußerer zahlt an das Auktionshaus ein Entgelt in Höhe von 7,14
% (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer) vom Zuschlagspreis. Die
Entgeltregelung gilt auch für den Fall der Veräußerung im Rahmen des
Nachverkaufs (2 Monate). Wird das Objekt nicht versteigert, entfällt ein
Vergütungsanspruch.
Sämtliche mit der Versteigerung in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die anfallenden Beurkundungs- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Ersteher, ausgenommen die Kosten, die für, vom Veräußerer verursachten Genehmigungen, bzw. Vollmachtbestätigungen und ggfs. für seine Vertretungsnachweise anfallen können. Diese Kosten werden vom Veräußerer getragen.