Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 5

 

1.    Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, auf welchen kreiseigenen Bestandsgebäuden und Liegenschaften sowie langfristig angemieteten anderen Liegenschaften Photovoltaikanlagen errichtet werden können. In die Prüfung sind insbesondere die aktuellen Förderbedingungen, aktuelle Einspeisevergütungen, die technischen Umsetzungsmöglichkeiten und zur Verfügung stehende Vertragspartner einzubeziehen. Geprüft werden im Zuge dessen auch, wie im Zusammenhang damit die Schaffung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf kreiseigenen bzw. langfristig angemieteten Parkplätzen schrittweise vorangetrieben werden kann.        

2.    Erste Prüfergebnisse dazu sind allen Kreistagsmitgliedern Ende 2023 mitzuteilen. Darüber hinaus soll dem Kreistag jährlich am Ende des 3. Quartals erstmals im Jahr 2024 der Umsetzungsstand berichtet werden.         

3.    Auf Grundlage der Prüfergebnisse ist eine Umsetzungsplanung zu erstellen. Die nötigen Mittel für die Planung und Errichtung der technischen Anlagen sollen in die Finanzplanung des Landkreises beginnend ab dem Jahr 2024 einfließen.