Sitzung: 03.07.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 5
Vorlage: KT/BV/498/2023
1.
Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, auf
welchen kreiseigenen Bestandsgebäuden und Liegenschaften sowie langfristig
angemieteten anderen Liegenschaften Photovoltaikanlagen errichtet werden
können. In die Prüfung sind insbesondere die aktuellen Förderbedingungen,
aktuelle Einspeisevergütungen, die technischen Umsetzungsmöglichkeiten und zur
Verfügung stehende Vertragspartner einzubeziehen. Geprüft werden im Zuge dessen
auch, wie im Zusammenhang damit die Schaffung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
auf kreiseigenen bzw. langfristig angemieteten Parkplätzen schrittweise
vorangetrieben werden kann.
2.
Erste Prüfergebnisse dazu sind allen
Kreistagsmitgliedern Ende 2023 mitzuteilen. Darüber hinaus soll dem Kreistag
jährlich am Ende des 3. Quartals erstmals im Jahr 2024 der Umsetzungsstand
berichtet werden.
3. Auf Grundlage der Prüfergebnisse ist eine Umsetzungsplanung zu erstellen. Die nötigen Mittel für die Planung und Errichtung der technischen Anlagen sollen in die Finanzplanung des Landkreises beginnend ab dem Jahr 2024 einfließen.