Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

 

1.    Der Unstrut-Hainich-Kreis beteiligt sich an dem Bau des multifunktionalen Kleinspielfeldes in der Gemeinde Vogtei, OT Oberdorla, und übernimmt anteilig als Zuschuss im Jahr 2024 die Kosten, die für die baulichen Erweiterungen um eine Weitsprung- und Sprintanlage, derzeit nach Kostenschätzung in Höhe von 110.654,00 €, unter Beachtung der Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung anfallen werden. In den Vermögenshaushalt werden für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe der Kostenschätzung in der Haushaltsstelle 2110.026.9820 eingeplant. Die Kostendeckung erfolgt aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gem. § 22 ThürFAG.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, mit der Gemeinde Vogtei im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung detaillierte vertragliche Regelungen zur gemeinsamen Nutzung des Grundstücks und des erweiterten multifunktionalen Kleinspielfeldes mit der Maßgabe zu treffen, dass die entgeltfreie vereinssportliche Nutzung und die Nutzung durch den Schulhort langfristig sichergestellt ist.