Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe von Zuschüssen nach den „Grundsätzen und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis“ für Anträge, welche eine Fördersumme von 1.000,00 € übersteigen, entsprechend der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste. Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe, dass die in den Grundsätzen und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis festgehaltenen Bestimmungen eingehalten werden und die Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.