Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

 

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt den FD Jugend und Bildung, die für das Haushaltsjahr 2022 noch zur Verfügung stehenden Restmittel aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, in der Neufassung vom 17.12.2020, zur Gewährung einer Fehlbedarfsfinanzierung für die Jugendpauschalstellen einzusetzen.