Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe von Zuschüssen nach den „Grundsätzen und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis“ für Anträge, welche eine Fördersumme von 1.000,00 € übersteigen, entsprechend des Verwaltungsvorschlags (siehe Anlage). Die Förderung erfolgt unter der Maßgabe, dass die in den Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis festgehaltenen Bestimmungen eingehalten werden und die Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.