Sitzung: 07.11.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/BV/430/2022
1.
Der
Beschluss des Kreistages Nr. KT/447-42/18 vom 24.10.2018 „Nutzung des
Landesprogramms Familie / Solidarisches Zusammenleben der Generationen im
Unstrut-Hainich-Kreis“ wird wie folgt geändert:
- Der
letzte Satz im Punkt 4 wird gestrichen.
2.
Der
Beschluss des Kreistages Nr. KT/447-42/18 vom 24.10.2018 „Nutzung des
Landesprogramms Familie / Solidarisches Zusammenleben der Generationen im
Unstrut-Hainich-Kreis“ wird um folgende Punkte 5. und 6. ergänzt:
5.
Der
Landrat wird legitimiert, über die beantragten Projekte aus Mitteln des
Landesprogrammes Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) -
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – bis zu einer Höhe
von 6.000,00 EUR zu entscheiden. Ab einer Höhe von 6.000,01 EUR sind oben
genannte Anträge dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Der
Landrat wird beauftragt, einmal im Monat in einer Kreisausschusssitzung
über die Projekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie / solidarisches
Zusammenleben der Generationen (LSZ) zu berichten, die eine Förderung erhalten
haben. Der Ausschuss für Jugend, Familie, Gesundheit und Soziales wird
monatlich schriftlich über diese Projekte informiert.