Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 12, Enthaltungen: 1

 

1.    Der Beschluss des Kreistages Nr. KT/447-42/18 vom 24.10.2018 „Nutzung des Landesprogramms Familie / Solidarisches Zusammenleben der Generationen im Unstrut-Hainich-Kreis“ wird wie folgt geändert:

 

  • Der letzte Satz im Punkt 4 wird gestrichen.     

2.    Der Beschluss des Kreistages Nr. KT/447-42/18 vom 24.10.2018 „Nutzung des Landesprogramms Familie / Solidarisches Zusammenleben der Generationen im Unstrut-Hainich-Kreis“ wird um folgende Punkte 5. und 6. ergänzt:      

5.    Der Landrat wird legitimiert, über die beantragten Projekte aus Mitteln des Landesprogrammes Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) - unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – bis zu einer Höhe von 6.000,00 EUR zu entscheiden. Ab einer Höhe von 6.000,01 EUR sind oben genannte Anträge dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.     

6.    Der Landrat wird beauftragt, einmal im Monat in einer Kreisausschusssitzung über die Projekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie / solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) zu berichten, die eine Förderung erhalten haben. Der Ausschuss für Jugend, Familie, Gesundheit und Soziales wird monatlich schriftlich über diese Projekte informiert.