Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

 

1.       Der Landrat wird ermächtigt, das im Eigentum der Stadt Bad Langensalza stehende Grundstück, eingetragen im Grundbuch von  Bad Langensalza Blatt 7145, gelegen in der Gemarkung Bad Langensalza, Flur 24, Flurstück 215/6, mit einer Größe von 1215,00 m² zu einem Kaufpreis in Höhe von 34.020,00 € zu erwerben.

 

2.       Sämtliche mit dem Grundstücksankauf im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer, mithin vom Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, zu tragen.