Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Den überplanmäßigen Ausgaben in der Haushaltsstelle 4881.7891 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen in Höhe bis zu 220.000,00 € wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einnahme und durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen:

 

-  4884.1610 – Leistungen zur sozialen Teilhabe - Assistenzleistung  - Erstattungen 

   von Ausgaben des VWH – Land (§78 Abs. 2 Nr.1 und 2 SGB IX) in Höhe von 

   187.628.00 € und

 

-  4823.7823 – Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach SGB II) - Bildung und

   Teilhabe - originäre Leistung für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II in Höhe

   von 32.372,00 €.