Sitzung: 26.11.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltung: 1
Vorlage: KT/BV/308/2021
Den überplanmäßigen Ausgaben in
der Haushaltsstelle 4881.7891 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -
Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für
behinderte Menschen in Höhe bis zu 220.000,00 € wird zugestimmt.
Die
Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einnahme und durch Minderausgaben in
den Haushaltsstellen:
- 4884.1610 – Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Assistenzleistung - Erstattungen
von Ausgaben des VWH – Land (§78 Abs. 2 Nr.1
und 2 SGB IX) in Höhe von
187.628.00 € und
- 4823.7823 – Grundsicherung für Arbeitsuchende
(nach SGB II) - Bildung und
Teilhabe - originäre Leistung für Bildung
und Teilhabe nach § 28 SGB II in Höhe
von 32.372,00 €.