Sitzung: 26.11.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: KT/BV/304/2021
Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 4560.7700 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35a SGB VIII / Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in Höhe von bis zu 292.000,00 € wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.