Sitzung: 20.12.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 6
Vorlage: KT/BV/295/2021
Haushaltssatzung
des
Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 55 und 57 in Verbindung mit § 114 Thüringer
Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. März 2021
(GVBI. S. 115), erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 163.928.700 EUR
und im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 26.067.300 EUR
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Abfallwirt-schaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für das Haushaltsjahr 2022 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in
den Erträgen mit 7.301.862 EUR
und
Aufwendungen mit 7.079.142 EUR
und im Vermögensplan in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 1.139.178 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind für den Unstrut-Hainich-Kreis nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für den
Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 17.029.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden für den
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten
Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1 ThürFAG als Kreisumlage umzulegen ist, wird
mit einem Umlagesoll von 43.781.700 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz für die
Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Schulumlage nach § 28 ThürFAG wird insgesamt mit einem Umlagesoll
von 5.493.900 EUR für die Gemeinden, die keine Schulträger sind und nicht einem
die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverband angehören, auf einen
Umlagesatz in Höhe von 5,363 v.H. festgesetzt.
Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit einem Zwölftel ihres
Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge bei
der Kreisumlage und bei der Schulumlage werden Verzugszinsen in Höhe von drei
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 27.000.000 EUR festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb
Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht fest-gesetzt.
§ 6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Mühlhausen, den