Sitzung: 08.11.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/BV/286/2021
Für die gesetzliche
Pflichtaufgabe Hilfen nach § 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform, stationär, werden in der Haushaltsstelle 4557.7700 insgesamt noch
zusätzliche Mittel von bis zu 200.000 € für 2021 bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.