Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 1

 

Für die gesetzliche Pflichtaufgabe Hilfen nach § 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, stationär, werden in der Haushaltsstelle 4557.7700 insgesamt noch zusätzliche Mittel von bis zu 200.000 € für 2021 bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.