Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

1)      Der Kreisausschuss beschließt, das in der Anlage aufgeführte Mikroprojekt aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) in der Gesamthöhe von bis zu 5.500,00 EUR – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und im Wege der Vollfinanzierung – zu fördern.

2)      Die projektbezogenen Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstelle 4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden und GV
in Höhe von 5.500,00 EUR bewirtschaftet.

3)      Die projektbezogenen Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land in Höhe von 5.500,00 EUR verwaltet.