Sitzung: 16.08.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: KA/431/2021
Der Landrat wird ermächtigt, gegen die Feststellung des Grundbesitzwertes gem. dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 13.11.2020 für Zwecke der Grunderwerbssteuer des Finanzamtes Mühlhausen vom 21.07.2021 Einspruch einzulegen und den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zu stellen.