Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Der Landrat wird ermächtigt, gegen die Feststellung des Grundbesitzwertes gem. dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 13.11.2020 für Zwecke der Grunderwerbssteuer des  Finanzamtes Mühlhausen vom 21.07.2021 Einspruch einzulegen und den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zu stellen.