Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Kreismusikschule „Johann Sebastian Bach“ und die als Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung für die Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis werden beschlossen.

 

Mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnungen zum 01.08.2021 tritt die am 01.01.2016 in Kraft getretene Entgeltordnung für die öffentlichen Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises - Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis, Kreismusikschule „Johann Sebastian Bach“, Schullandheim „Waldschlösschen“ vom außer Kraft.