Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39

 

1.    Der Landrat wird ermächtigt, das im Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehende unbebaute Grundstück, mit einer Größe von 21 m2, eingetragen im Grundbuch von Seebach, Blatt 1490, gelegen in der Gemarkung Seebach, Flur 7, Flurstück 224/6, zu einem Kaufpreis in Höhe von 24,00 € an Frau Steffi Weingart, wohnhaft Heroldishäuser Str. 2 in 99998 Mühlhausen, Ortsteil Seebach, zu verkaufen.

2.    Sämtliche mit dem Grundstücksverkauf in Zusammenhang stehenden Kosten sind von der Käuferin zu tragen.