1. Der Landrat wird ermächtigt, das im
Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehende unbebaute Grundstück, mit einer
Größe von 21 m2, eingetragen im Grundbuch von Seebach, Blatt 1490,
gelegen in der Gemarkung Seebach, Flur 7, Flurstück 224/6, zu einem Kaufpreis
in Höhe von 24,00 € an Frau Steffi Weingart, wohnhaft Heroldishäuser Str. 2 in
99998 Mühlhausen, Ortsteil Seebach, zu verkaufen.
2. Sämtliche mit dem Grundstücksverkauf in Zusammenhang stehenden Kosten sind von der Käuferin zu tragen.