Sitzung: 02.12.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/181/2020
Den überplanmäßigen
Ausgaben in der Haushaltsstelle 4889.7891 - Leistungen zur
sozialen Teilhabe - diverse Hilfen
Leistungen zur Beförderung (insbesondere durch einen Beförderungsdienst)
nach SGB IX in Höhe bis zu 567.000,00 € wird zugestimmt.
Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle:
4881.7891 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Höhe von 567.000,00 €.