Sitzung: 16.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: KA/313/2020
Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4560.7700 – Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche nach § 35 a SGB VIII für 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 150.000 € aus der Haushaltsstelle 4810.2430 – übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich rechtliche Unterhaltsverpflichtete.