Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

 

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4560.7700 – Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder u.  Jugendliche nach § 35 a SGB VIII für 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 150.000 € aus der Haushaltsstelle 4810.2430 – übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich rechtliche Unterhaltsverpflichtete.