Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

 

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4560.7600 Eingliederungshilfe f. seelische behinderte Kinder u. Jugendliche, ambulant, nach § 35a SGB VIII für 2020 überplanmäßig zusätzliche Mittel von bis zu 90.000 € bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 90.000 € aus der Haushaltsstelle 4810.7880 – Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes.