Sitzung: 16.11.2020 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: KA/296/2020
Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4558.7700- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für 2020 überplanmäßige zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 65.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 65.000 € aus der Haushaltsstelle 4810.7880 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes.