Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

 

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4558.7700- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für 2020 überplanmäßige zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu  65.000 € bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 65.000 € aus der Haushaltsstelle 4810.7880 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes.