Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

 

Der Kreisausschuss beschließt, aus Mitteln des Landesprogramms Familie/
Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

 

1)    die in der Anlage aufgeführten drei Mikroprojekte in der Gesamthöhe von
16.000,00 EUR zu fördern. Die Förderung der einzelnen Projekte erfolgt in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe (Spalte 10 der Anlage) als Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Spalte 11 der Anlage) der einzelnen Projekte.

 

2)    Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstellen

a)    4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden und GV
in Höhe von 10.000,00 EUR sowie
4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 6.000,00 EUR

bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land verwaltet

 

 

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