Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 14, Enthaltungen: 3

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Mitgliedschaft im Unstrutradweg e.V. fristgerecht und satzungskonform unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten, zum 31. Dezember 2021 zu kündigen, wenn die Anliegerkommunen des Unstrutradweges nicht fristgerecht vor Kündigungsende Mitglied des Vereins „Unstrutradweg e. V.“ werden.