Sitzung: 09.03.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3
Vorlage: KT/083/2020
§ 16 - Aufsichtsrat -, Absatz 1 des Gesellschaftervertrages des Hufelandklinikums wird wie folgt geändert:
Neu:
1. Die Gesellschaft hat einen aus sechs natürlichen Personen bestehenden Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus:
f) eine/ein Mitarbeiter/in des Klinikums, welche/r aus der Belegschaft gewählt wird.
5. Änderung 1. Satz:
Neu:
Aufsichtsratsmitglieder gemäß Abs. 1 Buchstabe c) bis f) können ohne Angabe von Gründen vor Ablauf der Amtszeit von demjenigen, der sie als Aufsichtsratsmitglied entsandt hat, abberufen werden.