Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3

 

 

§ 16 - Aufsichtsrat -, Absatz 1 des Gesellschaftervertrages des Hufelandklinikums wird wie folgt geändert:

 

Neu:

 

1. Die Gesellschaft hat einen aus sechs natürlichen Personen bestehenden Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus:

 

f) eine/ein Mitarbeiter/in des Klinikums, welche/r aus der Belegschaft gewählt wird.

 

 

5. Änderung 1. Satz:

 

Neu:

 

Aufsichtsratsmitglieder gemäß Abs. 1 Buchstabe c) bis f) können ohne Angabe von Gründen vor Ablauf der Amtszeit von demjenigen, der sie als Aufsichtsratsmitglied entsandt hat, abberufen werden.