Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Der Landrat wird ermächtigt, gegen die Festsetzung von Grunderwerbssteuer gemäß dem Bescheid des Finanzamtes Suhl vom 05.02.2020 Einspruch einzulegen, die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides zu beantragen und rein vorsorglich Stundungsantrag zu stellen.