Sitzung: 09.03.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 7, Enthaltungen: 12
Vorlage: KT/100/2020
Haushaltssatzung
des
Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 55 und 57 in Verbindung mit § 114
Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.
Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,433), erlässt der Kreistag folgende
Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 159.607.800
EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 23.656.800 EUR
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Abfallwirt-schaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in
den Erträgen mit 6.980.694 EUR
und
Aufwendungen mit 6.897.490 EUR
und im Vermögensplan in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 1.179.800 EUR
ab.
§
2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird für den
Unstrut-Hainich-Kreis auf 3.186.000 EUR festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich- Kreis nicht
vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 8.724.800 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
werden für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht festgesetzt.
§
4
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten
Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1 ThürFAG als Kreisumlage umzulegen ist, wird
mit einem Umlagesoll von 39.922.400 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz für die
Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Schulumlage nach § 28 ThürFAG wird insgesamt
mit einem Umlagesoll von 5.772.100 EUR für die Gemeinden, die keine Schulträger
sind und nicht einem die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverband
angehören, auf einen Umlagesatz in Höhe von 6,138 v.H. festgesetzt.
Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit
einem Zwölftel ihres Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für
rückständige Beträge bei der Kreisumlage und bei der Schulumlage werden
Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
erhoben.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 EUR
festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb
Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht festgesetzt.
§
6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1.
Januar 2020 in Kraft.
Mühlhausen, den