Der Landrat wird ermächtigt, gegen die Festsetzungen des Finanzamtes Mühlhausen im Einheitswertbescheid vom 19.03.2019 und im Grundsteuermessbescheid vom 19.03.2019 Einsprüche einzulegen.
Der Landrat wird ermächtigt, gegen die Festsetzungen des Finanzamtes Mühlhausen im Einheitswertbescheid vom 19.03.2019 und im Grundsteuermessbescheid vom 19.03.2019 Einsprüche einzulegen.