Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
1.
Der
Landrat wird ermächtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 46,80 m²
des im Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehenden Grundstücks, eingetragen
im Grundbuch von Bad Langensalza Blatt 5563, gelegen in der Gemarkung Bad
Langensalza, Flur 22, Flurstück 522/3, Bornklagengasse 14-16, zum
Bodenrichtwert von 45,00 €/m² an Herrn Joachim Richter, Altes Wasserwerk 22,
89287 Bellenberg zu verkaufen.
2.
Sämtliche
mit dem Grundstücksverkauf in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu
tragen.
3.
Dem
Käufer ist im Kaufvertrag aufzugeben, den zur Abgrenzung des Schulgrundstücks
erforderlichen neuen Zaun auf seine Kosten errichten zu lassen.