Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 

1.    Der Landrat wird ermächtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 46,80 m² des im Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehenden Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Bad Langensalza Blatt 5563, gelegen in der Gemarkung Bad Langensalza, Flur 22, Flurstück 522/3, Bornklagengasse 14-16, zum Bodenrichtwert von 45,00 €/m² an Herrn Joachim Richter, Altes Wasserwerk 22, 89287 Bellenberg zu verkaufen.  

2.    Sämtliche mit dem Grundstücksverkauf in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.          

3.    Dem Käufer ist im Kaufvertrag aufzugeben, den zur Abgrenzung des Schulgrundstücks erforderlichen neuen Zaun auf seine Kosten errichten zu lassen.