Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 11 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich-Kreis (AWB) und § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung beschließt der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreis:
1. Der
Jahresabschluss 2015 des AWB (Anlage), der mit einer Bilanzsumme in Höhe von
12.876.726,54 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 126.612,79 € abschließt,
wird festgestellt.
2. Der
Jahresüberschuss in Höhe von 126.612,79 € ist so zu verwenden, dass der
Überschuss aus der Kostenstelle Betrieb der Umladestation in Höhe von
106.422,57 € der Rücklage Betrieb der Umladestation zugeführt und der Gewinn
der Kostenstelle Betrieb gewerblicher Art duale Systeme (BgA dS) in Höhe von
20.190,23 € abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag der Rücklage
BgA dS zugeführt wird.
3. Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.