Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

 

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 11 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich-Kreis (AWB) und § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung beschließt der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreis:

 

1.  Der Jahresabschluss 2015 des AWB (Anlage), der mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.876.726,54 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 126.612,79 € abschließt, wird festgestellt.

 

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 126.612,79 € ist so zu verwenden, dass der Überschuss aus der Kostenstelle Betrieb der Umladestation in Höhe von 106.422,57 € der Rücklage Betrieb der Umladestation zugeführt und der Gewinn der Kostenstelle Betrieb gewerblicher Art duale Systeme (BgA dS) in Höhe von 20.190,23 € abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag der Rücklage BgA dS zugeführt wird.

 

3.  Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.