Der Kreistag
beschließt die 2. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Teil D Jugendförderplan
2017 bis 2020. Der Jugendhilfeausschuss hat die Fortschreibung am 26.11.2018
(Beschlussnr: 85/20/2018) beschlossen.
a) Kapitel 4.1 (JFP 2017 – 2020, S. 45 -56) wird
durch die Neufassung der Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Kinder-
und Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis ersetzt.
b) Kapitel 4.4 (JFP 2017 – 2020, S. 76 – 81)
wird durch die Anpassung der Finanzierungsbedarfe ersetzt.
c) Umbenennung der Maßnahme Einrichtungsbezogene Jugendarbeit mit Schwerpunkt Mädchenarbeit im SR 1 (JFP 2017 – 2020, Seite 66) in Zielgruppenspezifische Jugendarbeit im SR 1.