Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5, Enthaltungen: 7

 

 

Haushaltssatzung

 

des Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund der §§ 55 und 57 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt                     in den Einnahmen                                  

                                                                      und Ausgaben mit                      157.304.000 EUR     

 

und im Vermögenshaushalt      in den Einnahmen             

                                                                      und Ausgaben mit                        26.445.400 EUR        

 

ab.


 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschafts-betrieb Unstrut-Hainich-Kreis für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Erfolgsplan                        in den Erträgen mit                        6.479.000  EUR

                                                                    und Aufwendungen mit                              6.426.400  EUR

 

und im Vermögensplan                    in den Einnahmen                                    

                                                                    und Ausgaben mit                          4.341.600  EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 5.814.000 EUR vorgesehen.

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich- Kreis nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 10.203.500 EUR  festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1 ThürFAG als Kreisumlage umzulegen ist, wird mit einem Umlagesoll von 37.008.800 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

Die Schulumlage nach § 28 ThürFAG wird insgesamt mit einem Umlagesoll von 6.360.600 EUR für die Gemeinden, die keine Schulträger sind und nicht einem die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverband angehören, auf einen Umlagesatz in Höhe von 7,305 v.H. festgesetzt.

 

Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit einem Zwölftel ihres Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage und bei der Schulumlage werden Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben.


 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht fest-gesetzt.

 

 

§ 6

 

Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Mühlhausen, den