Sitzung: 08.02.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5, Enthaltungen: 7
Vorlage: KT/329/2019
Haushaltssatzung
des
Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 55 und 57 in Verbindung mit § 114
Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), erlässt der Kreistag folgende
Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen
und Ausgaben mit 157.304.000 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 26.445.400 EUR
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Abfallwirtschafts-betrieb Unstrut-Hainich-Kreis für das
Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in den Erträgen mit
6.479.000 EUR
und Aufwendungen mit 6.426.400
EUR
und im Vermögensplan in den
Einnahmen
und Ausgaben mit
4.341.600 EUR
ab.
§
2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von
5.814.000 EUR vorgesehen.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut- Hainich- Kreis nicht vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 10.203.500 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
werden für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
nicht festgesetzt.
§
4
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht
gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1 ThürFAG als Kreisumlage umzulegen
ist, wird mit einem Umlagesoll von 37.008.800 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz
für die Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414 v. H. der Umlagegrundlagen
festgesetzt.
Die Schulumlage nach § 28 ThürFAG wird insgesamt
mit einem Umlagesoll von 6.360.600 EUR für die Gemeinden, die keine Schulträger
sind und nicht einem die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverband angehören,
auf einen Umlagesatz in Höhe von 7,305 v.H. festgesetzt.
Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit
einem Zwölftel ihres Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für
rückständige Beträge bei der Kreisumlage und bei der Schulumlage werden
Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
erhoben.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000
EUR festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb
Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht fest-gesetzt.
§
6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1.
Januar 2019 in Kraft.
Mühlhausen, den