Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 7

 

Der Landrat und seine Verwaltung werden beauftragt, die Benutzungsentgeltordnung für die Nutzung von Sportanlagen zu überarbeiten.

 

1.    Die Benutzungsentgeltordnung gilt für Sportanlagen, Sporthallen, Schulgebäude und weitere Gebäude in kreislichem Eigentum.

 

2.    Neben den Sportvereinen gilt die Benutzungsentgeltordnung auch für gemeinnützige Vereine, Vereine aus Kunst und Kultur, Heimat – und Traditionspflege, Kirmes -, Karneval – und Tanzvereine.

 

3.    Mit der Benutzungsentgeltordnung wird eine klare Förderung des Ehrenamtes sowie der Kinder – und Jugendarbeit zum Ausdruck gebracht.

 

4.    Die Benutzungsentgeltordnung klärt vom Grundsatz her die kostenlose Nutzung.

 

5.    Inwieweit die Vereine Verantwortung für die Nutzung übernehmen, wird geprüft.

Ziel ist es, dass der Kreistag auf seiner Sitzung am 19.12. 2019 diese Benutzungsentgeltordnung beschließt.