Sitzung: 28.11.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 7
Vorlage: KT/314/2018
Der Landrat und seine Verwaltung werden beauftragt,
die Benutzungsentgeltordnung für die Nutzung von Sportanlagen zu überarbeiten.
1. Die
Benutzungsentgeltordnung gilt für Sportanlagen, Sporthallen, Schulgebäude und
weitere Gebäude in kreislichem Eigentum.
2. Neben
den Sportvereinen gilt die Benutzungsentgeltordnung auch für gemeinnützige
Vereine, Vereine aus Kunst und Kultur, Heimat – und Traditionspflege, Kirmes -,
Karneval – und Tanzvereine.
3. Mit
der Benutzungsentgeltordnung wird eine klare Förderung des Ehrenamtes sowie der
Kinder – und Jugendarbeit zum Ausdruck gebracht.
4. Die
Benutzungsentgeltordnung klärt vom Grundsatz her die kostenlose Nutzung.
5. Inwieweit
die Vereine Verantwortung für die Nutzung übernehmen, wird geprüft.
Ziel ist es, dass der Kreistag auf seiner Sitzung
am 19.12. 2019 diese Benutzungsentgeltordnung beschließt.