Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

 

Den außerplanmäßigen Ausgaben in der Haushaltsstelle 3330.9350 – Musikschule - Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 57.000,00 EURO wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 3330.3610 – Musikschule - Zuweisungen, Zuschüsse für Investitionen - Land in Höhe von bis zu 57.000 €.