Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 7

 

Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 610.000,00 € wird zugestimmt. Eine Deckung erfolgt in Höhe von 300.000,00 € entsprechend der in der beigefügten Anlage aufgelisteten Deckungsquellen.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben gliedern sich auf in die Haushaltsstellen:

 

 

Vollständig gedeckt Haushaltsstellen:

 

I           4556.7600 – Vollzeitpflege – Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung – in Höhe von bis zu 150.000,00 €. Eine Deckung ist vorhanden.

 

 

Teilweise gedeckte Haushaltsstellen:

 

II          4560.7700 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung stationär – in Höhe von bis zu 360.000,00 €. Gedeckt sind 150.000,00 €.

 

 

 

Ungedeckte Haushaltsstellen:

 

III         4557.7700 – Heimerziehung, Sonstige betreute Wohnform – Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung – in Höhe von bis zu 100.000,00 €. Eine Deckung ist nicht vorhanden.