Sitzung: 07.11.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 7
Vorlage: KT/BV/438/2022
Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu
610.000,00 € wird zugestimmt. Eine Deckung erfolgt in Höhe von 300.000,00 €
entsprechend der in der beigefügten Anlage aufgelisteten Deckungsquellen.
Die überplanmäßigen Ausgaben gliedern sich auf in
die Haushaltsstellen:
Vollständig
gedeckt Haushaltsstellen:
I 4556.7600 – Vollzeitpflege –
Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung
– in Höhe von bis zu 150.000,00 €. Eine Deckung ist vorhanden.
Teilweise
gedeckte Haushaltsstellen:
II 4560.7700 – Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Unterbringung von Minderjährigen
im Rahmen der Hilfe zur Erziehung stationär – in Höhe von bis zu 360.000,00 €.
Gedeckt sind 150.000,00 €.
Ungedeckte
Haushaltsstellen:
III 4557.7700 – Heimerziehung, Sonstige betreute Wohnform – Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung – in Höhe von bis zu 100.000,00 €. Eine Deckung ist nicht vorhanden.