Sitzung: 21.11.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: KA/BV/672/2022
Der Kreisausschuss beschließt, aus Mitteln des
Landesprogramms Familie/
Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)
1)
zur Deckung von Fehlbedarfen in den Frauen- und
Familienzentren des Unstrut-Hainich-Kreises insgesamt 30.000,00 EUR zur
Verfügung zu stellen. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel bedarf es der
Antragstellung durch die Einrichtungsträger. Die Bewilligungen zur Deckung von
Fehlbedarfen sind auf maximal 80 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben der
Einrichtungen zu beschränken.
2) Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen unter 1) werden unter den Haushaltsstelle 4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche in Höhe von 30.000,00 EUR bereitgestellt.
Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der
Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land
verwaltet.