Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Der Kreisausschuss beschließt, aus Mitteln des Landesprogramms Familie/
Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

 

1)    zur Deckung von Fehlbedarfen in den Frauen- und Familienzentren des Unstrut-Hainich-Kreises insgesamt 30.000,00 EUR zur Verfügung zu stellen. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel bedarf es der Antragstellung durch die Einrichtungsträger. Die Bewilligungen zur Deckung von Fehlbedarfen sind auf maximal 80 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben der Einrichtungen zu beschränken.

2)    Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen unter 1) werden unter den Haushaltsstelle 4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche in Höhe von 30.000,00 EUR bereitgestellt.


Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land verwaltet.