Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

 

Die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege im UHK werden zum 01.01.2023 wie folgt angepasst:

 

I.              Die laufende Geldleistung/Sachaufwand wird angehoben auf:

Halbtags (4-6 Stunden)        135,00 € pro Kind und Monat

Zwei-Drittel (6-8 Stunden   155,00 € pro Kind und Monat

Ganztags (8-10 Stunden)     195,00 € pro Kind und Monat

II.            Die laufende Geldleistung/Förderleistung wird angehoben auf:

3,63 € pro Stunde und pro Kind (Orientierung am TVöD/S2 Kinderpfleger*innen)

III.   Ein Abwesenheitszeiten-Kontingent von bis zu 40 Tagen jährlich wird eingeräumt für:

Urlaub (30 Tage),

Krankheit (7 Tage),

Weiterbildung (3 Tage)

 

Alle weiteren Abwesenheitszeiten über 40 Tage pro Jahr werden bei der laufenden Geldleistung in Abzug gebracht.

Die Überschreitung der sieben Krankentage hat eine Anrechnung auf die Urlaubstage zur Folge.

 

IV.          Bei Nicht-Belegung auf Grund mangelnder Nachfrage werden:

die nachgewiesenen Kosten für die Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen (Kostenübernahme der anteiligen Versicherungen gemäß § 23 SGB VIII) bis zu sechs Monate pro Kalenderjahr weitergezahlt.