Sitzung: 14.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: JHA/BV/082/2022
Die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege im UHK werden zum 01.01.2023 wie folgt angepasst:
I.
Die laufende Geldleistung/Sachaufwand
wird angehoben auf:
Halbtags (4-6 Stunden) 135,00 € pro Kind und Monat
Zwei-Drittel (6-8 Stunden 155,00 € pro Kind und Monat
Ganztags (8-10 Stunden) 195,00 € pro Kind und Monat
II.
Die laufende Geldleistung/Förderleistung
wird angehoben auf:
3,63 € pro
Stunde und pro Kind (Orientierung am TVöD/S2 Kinderpfleger*innen)
III. Ein
Abwesenheitszeiten-Kontingent von bis zu 40 Tagen jährlich wird eingeräumt für:
Urlaub (30
Tage),
Krankheit (7 Tage),
Weiterbildung (3 Tage)
Alle weiteren Abwesenheitszeiten über 40 Tage pro Jahr werden bei der laufenden Geldleistung in Abzug gebracht.
Die Überschreitung der sieben Krankentage hat eine Anrechnung auf die Urlaubstage zur Folge.
IV.
Bei Nicht-Belegung auf Grund mangelnder
Nachfrage werden:
die nachgewiesenen Kosten für die
Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen (Kostenübernahme der anteiligen Versicherungen gemäß § 23 SGB VIII)
bis zu sechs Monate pro Kalenderjahr weitergezahlt.