Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1

 

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4550.7610, Andere Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII für 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt. Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 129.575,00 € aus der Haushaltsstelle 0600.5200 – Allgemeine Dienste GLM/Unterhalt und Anschaffung der Geräte und Ausstattungsgegenstände (Minderausgabe) und 20.425,00 € aus der Haushaltsstelle 9000.0611 – Allgemeine Zuweisung, Umlagen/Ausschüttung nach § 24 Abs. 3 ThürFAG – Land (Mehreinnahme)